Antragstellung
Termin
Letzter Vorlagetermin für den Antrag bei der ADC ist der 1. Juli des Vorjahres zur Verleihung. Dieser Termin gilt für alle an dem Antragsverfahren mitwirkenden Organisationen und die Kultusministerien. Der antragstellende Chor muß deshalb seinen Antrag so frühzeitig stellen, dass die Bearbeitung durch die beteiligten Organisationen rechtzeitg abgeschlossen werden kann.
Verfahren
A: Chöre, die den Verbänden der ADC angehören, senden ihren Antrag auf Verleihung der Zelter-Plakette an ihren Landessängerbund, Landeschorverband bzw. an den Landesverband ihrer Chororganisation; Mitglieder des ACV an ihren zuständigen Diözesanverband. Nach Prüfung auf Vollständigkeit wird der Antrag von dort an die Geschäftsstelle der ADC weiterleitet.
B: Chöre ohne Bindung an die Chorverbände der ADC senden ihren Antrag an das für sie zuständige Kultusministerium. Von dort wird der Antrag nach Prüfung auf Vollständigkeit direkt an die ADC weitergeleitet.
Die Geschäftsstelle der ADC bearbeitet die Anträge und legt sie einem Empfehlungs-ausschuss vor. Dieser besteht aus fünf Mitgliedern, drei Vertretern der ADC und je einem Vertreter des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder.
Anträge, die vom Empfehlungsausschuss befürwortet werden, schlägt das zuständige Kultusministerium dem Bundespräsidenten zur Verleihung der Zelter-Plakette vor. Der Vorschlag wird dem Bundespräsidenten über den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) vorgelegt.
Die Urkunde über die Verleihung der Ehrenplakette unterzeichnet der Bundespräsident.
Auslandschöre
Bei deutschen Chören im Ausland erfolgt die Verleihung der Zelter-Plakette auf Vorschlag des Auswärtigen Amtes gemäß des Beschlusses des Empfehlungsausschusses. Der Antrag eines Chores im Ausland ist über die zuständige deutsche amtliche Vertretung und das Auswärtige Amt beim Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) einzureichen, der ihn nach Vorprüfung dem Empfehlungsausschuss zuleitet. Bei der Behandlung dieser Anträge im Empfehlungsausschuss tritt ein Vertreter des Auswärtigen Amtes hinzu. Der Empfehlungsausschuss prüft den Antrag und empfiehlt gegebenenfalls dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) die Verleihung. Den Verleihungsvorschlag legt der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt dem Bundespräsidenten vor. Die Überreichung der Urkunde und der Ehrenplakette erfolgt durch die amtliche Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in dem betreffenden Staat.
Antragsformulare für
A: Chöre, die den Verbänden der ADC angehören angehören (Allgemeiner Cäcilien-Verband für Deutschland/ACV, Arbeitskreis Musik in der Jugend/AMJ, Deutscher Chorverband/DCV, Internationaler Arbeitskreis für Musik/IAM, Verband Deutscher KonzertChöre/VDKC, Verband evangelischer Kirchenchöre Deutschlands/VeK sind bei der ADC, bei den Verbänden der ADC oder deren Landes- bzw. Diözesanverbänden erhältlich.
B: Chöre ohne Bindung an die Chorverbände der ADC und Auslandschöre sind bei der ADC,bei den Kultusministerien der Länder bzw. den zuständigen amtlichen Vertretungen erhältlich.
Downloads:
A: Chöre, die den Verbänden der ADC angehören
B: Chöre ohne Bindung an die Chorverbände der ADC/Auslandschöre
Informationsbroschüre ZELTER-Plakette
ERLÄUTERUNGEN
Das Antragsformular ist vollständig auszufüllen und dreifach einzureichen. Insbesondere ist darauf zu achten, dass die genaue Bezeichnung des Chores entsprechend der Formulierung in der Satzung angegeben wird. Als Ortsbezeichnung für den Chor muss die amtliche Bezeichnung der politischen Gemeinde (Ortsname) eingetragen werden.
Die im Antragsformular geforderten Anlagen sind nur einfach einzureichen. Die dort zu 1 bis 4 genannten Unterlagen sind lediglich in Kopie einzusenden. Der Bericht der Ortsbehörde zu 5 muss im Original vorgelegt werden.
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