Antragstellung
Den Antrag auf Verleihung des Titels „Chordirektor ADC" stellt der Bewerber selbst oder ein Dritter für ihn schriftlich über eine der Mitgliedsorganisationen an die ADC. Im Falle der Bewerbung durch einen Dritten muss die Einverständniserklärung des Bewerbers vorliegen.
Dem Antrag sind beizufügen:
- Lebenslauf
- Angaben über die musikalische Ausbildung und die Chorleitertätigkeit des Bewerbers, ggf. Zeugnisse und Referenzen in Form von beglaubigten Fotokopien
- Nachweise über den Zeitraum der Chorleitertätigkeit und Programme von öffentlichen Aufführungen
- Programm und Termin der nächsten Aufführung von Chorwerken.
Zur Vorbereitung der öffentlichen Aufführung nach § 2 Abs. 3 und 4 steht maximal ein Jahr zur Verfügung.
Auskünfte erteilt die Geschäftsstelle der ADC.
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