Aufgaben

Die Satzung der ADC benennt folgende Aufgaben und Zielsetzungen:

· das vokale Laienmusizieren als kulturelle Gemeinschaftsaufgabe zu pflegen und zu fördern, sowie dafür erforderliche Maßnahmen zu koordinieren
· Mitwirkung bei der Förderung von Maßnahmen zur Ausbildung und Fortbildung von Chorleitern, besonders in berufsbegleitenden Lehrgängen
· Förderung der musikalischen Bildung in Kinder- und Jugendchören als ergänzende Maßnahme zur musikalischen Erziehung in den Schulen und zur Pflege des Volksliedes
· Information und Erfahrungsaustausch zwischen den Mitgliedsverbänden
· Information und Öffentlichkeitsarbeit über gemeinsam zu vertretende kulturpolitische und wirtschaftliche Probleme des Chorwesens
· Fürsorge für die Chöre im Bereich des privaten und öffentlichen Rechtes und dazu erforderliche Maßnahmen und Verfahren, z. B. auf dem Gebiet des Steuerrechtes, des Jugendarbeitsschutzes, der GEMA, des Urheberrechtes, des Verlags- und Vereinsrechtes
· Durchführung der Prüfungsverfahren für die Verleihung der vom Bundespräsidenten gestifteten Zelter-Plakette
· Mitwirkung bei der Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltungen anlässlich der gemeinsamen Verleihung der Zelter-Plakette und der Pro-Musica-Plakette
· Mitwirkung beim "Deutschen Chorwettbewerb"
· Verleihung des Titels "Chordirektor ADC"
· Initiierung von Maßnahmen zur Bestandsaufnahme des deutschen Chorwesens
· Vertretung des deutschen Chorwesens in den entsprechenden Gremien des Deutschen Musikrates und in der Internationalen Föderation für Chormusik (IFCM)
· Durchführung von Projekten zur Förderung des Chorwesens in der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere die Ausrichtung des „Internationalen Kammerchor-Wettbewerbs" in Marktoberdorf

Für die Erfüllung ihrer Aufgaben arbeitet die ADC
· mit dem Deutschen Musikrat (DMR) und seinen Mitgliedsorganisationen, insbesondere mit den Verbänden in den Bereichen des instrumentalen Laienmusizierens und der Musikpädagogik
· mit Ausbildungsstätten für Musikberufe, Bundes- und Landesakademien
· mit dem Bund, den Ländern und kommunalen Körperschaften
· mit weiteren nationalen und internationalen Organisationen zusammen

Die eigenständige Tätigkeit der Mitgliedsverbände wird durch ihre Mitgliedschaft in der ADC nicht berührt.


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