Zelterplakette
Die ZELTER-Plakette wurde im Jahr 1956 „als Auszeichnung für Chorvereinigungen, die sich in langjährigem Wirken besondere Verdienste um die Pflege der Chormusik und des deutschen Volksliedes und damit um die Förderung des kulturellen Lebens erworben haben" von Bundespräsident Theodor Heuss gestiftet (Stiftungserlass vom 7. August 1956). Unter dem selben Datum sind die „Richtlinien für die Verleihung der ZELTER-Plakette" veröffentlicht, die auch das Antragsverfahren vorgeben. Sie wurden am 25. Juli 1960 ergänzt.
Die Plakette zeigt auf der Vorderseite Carl Friedrich Zelter (1758-1832), auf der Rückseite den Bundesadler mit der Umschrift „Für Verdienste um Chorgesang und Volkslied".
Sie wird zusammen mit einer Urkunde überreicht

PRO MUSICA-Plakette
In Ergänzung zur ZELTER-Plakette hat Bundespräsident Heinrich Lübke im Jahre 1968 die PRO MUSICA-Plakette als Auszeichnung für Vereinigungen von Musikliebhabern gestiftet, die um die Pflege des instrumentalen Musizierens entsprechende Verdienste erworben haben. Diese Auszeichnung, deren Antragsverfahren und Verleihungsprinzipien denen der ZELTER-Plakette vergleichbar sind, wurde erstmalig 1969 in München verliehen.
Gemeinsame Verleihung
Die vom Bundespräsidenten gestifteten ZELTER-Plaketten und PRO MUSICA-Plaketten sind Anlass, seit 1971 alljährlich am Sonntag Laetare (drei Wochen vor Ostern) "Tage der (Laien-)Chor- und Orchestermusik" zu begehen. Dies geschieht an jeweils wechselnden Orten in Deutschland. Im Mittelpunkt steht dabei ein Festakt, in dem einem der auszuzeichnenden Chöre die ZELTER-Plakette und einem Instrumentalensemble die PRO-MUSICA-Plakette und die Urkunden überreicht werden, stellvertretend für alle Chöre und Ensembles, die diese Ehrung im gleichen Jahre erfahren. Diese Ehrung nimmt grundsätzlich der Bundespräsident selbst vor. Ist er verhindert, vertritt ihn der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM). Bei dessen Verhinderung vertritt der Kultusminister, in dessen Land der Festakt stattfindet, den Bundespräsidenten.
Im Rahmen der "Tage der Chor- und Orchestermusik" finden Konzerte, ein musikalisch gestalteter, ökumenischer Gottesdienst und weitere musikalische Aktivitäten statt.
Für die Vorbereitung und Durchführung ist die Bundesvereinigung Deutscher Chor- und Orchesterverbände (BDCO) zuständig, deren Mitglieder die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Chorverbände (ADC) und die Bundesvereinigung Deutscher Orchesterverbände (BDO) sind. Die Federführung bei der Vorbereitung und Durchführung wechselt jährlich zwischen beiden.
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